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Image by Tareq Ajalyakin

COMPLIANCE

Die The KMR Brands OÜ verpflichtet sich, die Menschenrechtslage entlang ihrer Lieferketten im Einklang mit dem Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz zu verbessern. Als global tätiges Unternehmen erkennen wir sowohl die Chancen als auch die Herausforderungen internationaler Märkte, verbunden mit den Risiken durch fehlende Transparenz und Menschenrechtsverletzungen.

KMR Compliance Seals

Durch ein umfassendes Risikomanagementsystem werden potenzielle Verstöße frühzeitig erkannt, und es werden geeignete Maßnahmen zur Korrektur eingeleitet. Das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz stellt sicher, dass faire Löhne, angemessene Arbeitsbedingungen und die Verhinderung von Kinderarbeit gewährleistet sind. Zudem wird auf die Förderung von Gleichberechtigung und die Ablehnung von Diskriminierung, Korruption, Zwangsarbeit und Menschenhandel geachtet. Die soziale Verantwortung zur Wahrung der Menschenrechte sowie die ökologische Verantwortung für nachhaltige Praktiken sind zentraler Bestandteil des Unternehmensansatzes.

Zur Umsetzung dieser Vorschriften werden Mitarbeitende sensibilisiert und klare interne Prozesse zur Meldung und Bearbeitung von Verstößen etabliert.

 
Beschwerdemanagement für LkSG und HinSchG:

Verstöße oder Risiken in Bezug auf Menschenrechts- oder Umweltrisiken in der Lieferkette können gemäß dem Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) gemeldet werden. Auch Verstöße, wie beispielsweise in den Bereichen Umwelt- oder Datenschutz oder Diskriminierung, können nach dem Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) gemeldet werden. Alle Meldungen werden streng vertraulich behandelt, und Hinweisgebende sind vor Repressalien geschützt.

Dieses Beschwerdeverfahren ist nicht für Anfragen zu Kundenbestellungen, Verträgen oder allgemeinen Serviceanliegen gedacht, die nicht unter die gesetzlichen Bestimmungen des LkSG und HinSchG fallen. Solche Anliegen werden über dieses System nicht bearbeitet.

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